Kürzlich hat das BMWK seinen Entwurf für die Strompreisbremse vorgelegt. In dem Entwurf findet sich ein überraschender Aspekt, der bislang nicht Gegenstand der Diskussionen war, aber erhebliche wirtschaftliche Relevanz für alle Mitgliedsunternehmen mit dezentraler Erzeugung hat: Zum 01.01.2023 sollen für alle dezentralen Erzeuger die vermiedenen Netznutzungsentgelte durch Streichung von §120 EnWG (Artikel 2 Nr. 5) und §18 StromNEV (Artikel 3 Nr. 3) entfallen. Das heißt, auch alle KWK-Bestandsanlagen erhielten keine vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr.

Der B.KWK hat auf diese vorgesehene Änderung heute mit einer Stellungnahme reagiert. Unsere darin aufgezeigte Argumentationslinie werden wir in der kommenden Woche weiter ausarbeiten und mit Daten und Fakten für die politischen Entscheidungsträger untermauern.

Hier geht es zur Stellungnahme.

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