Neben den bereits bekannten Vorgaben bezüglich der Primärenergieeinsparung von KWK-Anlagen und einer entsprechenden Verhältniszahl von Wärme zu Strom muss für die Inanspruchnahme einer Förderung durch das Prozesswärmemodul innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft eine weitere Voraussetzung erfüllt sein. Im Zusammenhang mit der Vorgabe, dass der bereitgestellte Strom überwiegend selbst verbraucht werden soll, muss die elektrische Nennleistung der KWK-Anlage unterhalb der Grundlast des Standorts liegen. Damit soll sichergestellt werden, dass der produzierte Strom nicht eingespeist und durch das EEG oder KWKG gefördert wird.

Eine Nachfrage diesbezüglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ergab, dass bereits an einer Klarstellung dieses Problems gearbeitet werde. Man sei sich bewusst, dass die Regelung teilweise nicht praxisnah sei und will den Sachverhalt in naher Zukunft auf dem Datenerfassungsblatt der Antragsunterlagen für das Förderprogramm näher präzisieren.

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