Gute Nachrichten für die Holzenergie. Ein Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und den EU-Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist, dass die Nutzung von Holzenergie weiterhin als erneuerbar gilt und damit gefördert werden darf.

Daneben wurde ein stärkerer Anteil an Erneuerbaren Energien in Höhe von 42,5 Prozent bis 2030 vereinbart sowie eine Verschärfung der Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Diesbezüglich wurde die Schwelle für die Anwendung der Kriterien von 20 MW auf 7,5 MW gesenkt.

Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK, zeigte sich zufrieden mit der Einigung: „Dass der Holzenergie die Nachhaltigkeit nicht abgesprochen wurde, ist eine vernünftige Entscheidung. Sie wird dafür sorgen, dass Holzenergie im Erneuerbaren-Energien-Mix weiterhin eine wichtige Rolle spielen und helfen wird, die Ausbauziele für eine erneuerbare Energieversorgung in Deutschland und Europa zu erreichen.“

Die RED III-Überarbeitung ist damit aber nicht abgeschlossen. Nach der Einigung im Trilog müssen noch das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen.

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