Die Bioenergieverbände verwiesen in einer Pressemitteilung jüngst darauf, dass durch die starke Unterzeichnung der letzten drei EEG-Ausschreibungen im Bereich der Biomasse die Zeit für eine Anhebung der Gebotshöchstwerte durch die Bundesnetzagentur (BNeztA) gekommen sei. Neben der starken Unterzeichnung bei gleichzeitig vorhandenem Potenzial sind es vor allem die Stromgestehungskosten, die diesen Schritt notwendig machten. Sie seien nach Berechnungen des Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) auf jetzt 28,4 Ct/kWh gestiegen. Damit liegen sie deutlich über den aktuellen Höchstwerten von 16,07 ct/kWh für Neuanlagen bzw. 18,03 ct/kWh für Bestandsanlagen.

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