Biomasseausschreibungen dreifach überzeichnet – Biomethanausschreibungen ohne Bieter

Bereits Anfang Dezember veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse des regulären Biomassesegments zum Gebotstermin 1. Oktober 2023 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Die Biomasseausschreibung war dabei erneut deutlich überzeichnet. Es handelte sich um die Ausschreibungsrunde mit den meisten Gebotseingängen: Ausgeschrieben war ein Volumen von 288 MW installierter Leistung. Gebote im Umfang von 910 MW wurden eingereicht. Die dreifache Überzeichnung wird nicht nur dazu führen, dass sehr viel nachhaltige Back-Up-Leistung nicht entstehen wird, zusätzlich sind dadurch hunderte Bestandsanlagen gefährdet. Einer Verlängerung ihres Betriebs um weitere 10 Jahre ist ohne Anschlussperspektive nicht möglich.

Nicht nur angesichts der offenen Zukunft der Kraftwerkstrategie des BMWK ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen für Bioenergieanlagen so zu gestalten, dass diese weiterhin Versorgungssicherheit in den Sektoren Strom und Wärme gewährleisten können. Auch längerfristig ist es aus Sicht der Bioenergieverbände und auch aus Sicht des B.KWK nicht zielführend, primär auf neue zentrale und zunächst fossil betriebene Kraftwerke zu setzen. Bioenergie kann stromgeführt flexibel Bedarfe decken und dabei nachhaltig lokale Ressourcen nutzen – und das schnell. Zunächst müsste dafür aber das Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöht werden. Im EEG 2023 ist allerdings eine Abschmelzung über die nächsten Jahre geplant. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen auch, dass Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung nicht funktioniert. Die Biomethan-Ausschreibung fand keinen einzigen Bieter, während die Biomasseausschreibung dreifach überzeichnet war.

Zahlreiche Berechnungen, unter anderem des DBFZ, unterstreichen, dass die Investitions- und Betriebskosten von Bioenergieanlagen im Zuge des Ukraine Konflikts deutlich gestiegen sind. Auch die BNetzA, welche infolgedessen im Rahmen seiner Möglichkeiten die Gebotshöchstwerte um 10 Prozent anhob, betonte die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Vergütung. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat im Oktober 2023 die wichtigsten Vorschläge zur Änderung des EEG zusammengestellt.

Entfesselung der Bioenergie – Antrag der CDU/CSU

Zudem forderte ein am 17.01.2024 im Bundestag diskutierter Antrag der CDU/CSU die Entfesselung der Bioenergie in 23 Punkten. Der B.KWK unterstützt dabei insbesondere die Aufforderung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu legen. Die Union pocht zudem auf die Anpassung der Nationalen Biomassestrategie (NABIS), des Ordnungsrechts und des EEG, sowie auf eine Erhöhung der Ausbauziele und verstärkte Anreize für (flexible) Biomassenutzung in der Energiewirtschaft. Im Hinblick auf die geplante Kraftwerkstrategie der Bundesregierung wäre es zudem sinnvoll, deutlich günstiger und schneller bereits bestehende erneuerbare Energien Anlagen weiter zu betreiben, als auf den Neubau teurer Erdgaskraftwerke auf der grünen Wiese zu setzen. Der Antrag wurde von den Fraktionsparteien positiv konnotiert diskutiert.

CO2-Preis auf Holzverbrennung

Ein Vorstoß des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) zur Einführung eines CO2-Preises auf die Verbrennung von Holz stieß bei Verbänden aus der Energie- und Forstwirtschaft auf wenig Gegenliebe. In dem entsprechenden Papier (11/2023) begründet das DBFZ diese Empfehlung damit, dass der Abbau von Energiesubventionen und die Einführung eines CO2-Preises auf Emissionen aus Holz nicht „das Ende der Holzenergie“ bedeuten würde, sondern die notwendige Transformation hin „zu einer multifunktionalen Rolle holzbasierter Energieträger“ einleiten würde. Neben Wärme, Strom oder Kraftstoffen wird die Bioenergie der Zukunft auch erneuerbaren Kohlenstoff bereitstellen, und in Verbindung mit CCS zur Kompensation von Residualemissionen beitragen bzw. Negativemissionen ermöglichen. Die unterzeichnenden Verbände halten die Annahme, dass eine Einhaltung des CO2-Reduktionsziels nach der LULUCF-Verordnung automatisch zur klimaeffizientesten Nutzung von Forstbiomasse führt, für nicht realistisch. Während die Verbände die Komplexität der Treibhausgasbilanz der Nutzung von Holz zur Energiegewinnung heranziehen, um damit, den CO2-Preis als ungeeignetes Instrument darzustellen, argumentiert das DBFZ mit fehlenden Feinheiten in den derzeitigen politischen Instrumenten (EEG, BEG usw.). Zur Stellungnahme der Verbände.

Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen – Objektivität in der Forschung

In einem offenen Brief an den Präsidenten des Umweltbundesamtes forderte eine Verbändeallianz das Umweltbundesamt (UBA) auf, die Ergebnisse von Studien zu Biokraftstoffen richtig wiederzugeben und es zukünftig zu unterlassen, Studienaussagen ins Gegenteil zu verdrehen. Zudem wollen die Verbände erreichen, dass das UBA in seinen Veröffentlichungen die wissenschaftliche Position des Weltklimarates IPCC berücksichtigt. Im Kern geht es um die Anrechnung von Emissionen aus sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen auf die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen.

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